Verursacht die Einrichtung von Lohnkonzepten nicht erheblichen Arbeitsaufwand beim Unternehmer?
Nein, denn Lohnkonzepte kümmert sich um die gesamte Administration, ist Ansprechpartner für die Arbeitnehmer bei allen Fragen rund um die eingesetzten Bausteine, liefert das gesamte notwendige Vertragswerk und behält die für Sie relevante Wiedervorlagen im Blick. Das Unternehmen erhält von Lohnkonzepte eine One-Click Import Datei zur Implementierung des Konzeptes in die Lohnbuchhaltung und muss lediglich Änderungen im Mitarbeiterbestand kommunizieren.
Ist die Einrichtung von Lohnkonzepten auch wirklich rechtssicher?
Ja, denn unsere Systeme, wie auch das Vertragswerk, werden permanent durch externe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte auf den jeweils neuesten rechtlichen Stand gehalten. Zusätzlich ist es auf Wunsch des Arbeitgebers möglich die Einrichtung durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstätten Finanzamt abzusichern.
Bin ich an die Lohnkonzepte gebunden, wenn ein Arbeitnehmer ausscheidet oder langzeitkrank wird?
Nein, denn die Optimierungen sind an den Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohnzahlung gekoppelt. Im Falle eines Ausscheidens oder Langzeiterkrankung werden weder Entgeltbausteine an den Arbeitnehmer gezahlt noch Gebühren an Lohnkonzepte oder Dritte fällig.
Kann ich auch später noch weitere Lohnoptimierungs-Bausteine zusätzlich einsetzen?
Auf jeden Fall! Wir verstehen unser System als vollständig flexibel und mit Ihren Wünschen und Anforderungen mitwachsend. Ihr persönlicher Fachberater steht Ihnen auch nach der Einrichtung persönlich zur Verfügung.
Kann ich Lohnkonzepte nutzen, auch wenn ich bereits einzelne Bausteine wie z.B. Tankgutscheine einsetze?
Ja, unsere Fachberater zeigen Ihnen gerne auf, wie bereits bestehende Entgeltbausteine in unser Lohnkonzept integriert werden können.
Kann ich gleichzeitig Lohnkonzepte als Gehaltsumwandlung und als Gehaltserhöhung nutzen?
Natürlich, unsere Fachberater zeigen Ihnen auf, mit welchen Bausteinen wir Ihre Ziele und Wünsche bestmöglich umsetzen können. Wir erstellen Ihnen auch gern eine vollständige Potentialanalyse für Ihr Unternehmen, in der unterschiedliche Szenarien berechnet werden.
Können geringfügig Beschäftigte auch Lohnkonzepte nutzen?
Ja, geringfügig Beschäftigte können mit zusätzlichen Entgeltbausteinen sogar mehr als 450,- Euro verdienen, ohne dass der Status als Minijobber verloren geht.
Kann ich auch Lohnkonzepte einsetzen, wenn für meine Angestellten Tarifbindung besteht?
Grundsätzlich ja, im Falle einer Gehaltsumwandlung gilt dies für alle außer- oder übertariflichen Zahlungen. Selbst eine Wandlung von Tariflohn ist unter besonderen Umständen möglich, verlangt aber eine herausragende Expertise seitens der Fachberater.
Was passiert mit meinem Lohnkonzept, wenn der Gesetzgeber Änderungen beschließt?
Lohnkonzepte arbeitet eng mit Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern zusammen, die gesetzliche Änderungen unverzüglich an uns reporten. Wir sorgen automatisch im Rahmen unserer monatlichen Betreuung der Kunden dafür, dass stets aktuelle und rechtssichere Entgeltbausteine und Verträge Verwendung finden.
Muss ich bei der Einführung von Lohnkonzepten Versicherungsverträge abschließen?
Nein, auf gar keinen Fall. Wir sind Lohn- und Gehaltsoptimierer und keine Versicherungsmakler. Falls Sie als Kunde ausdrücklich nach einer zusätzlichen Beratung z.B. zum Thema bAV verlangen, so stellen wir gern den Kontakt zu versierten Spezialisten her.
Was passiert, wenn ich eine Betriebsprüfung habe?
Eine große Anzahl unserer Kunden hat bereits Betriebsprüfungen ohne jede Beanstandungen der Lohnkonzepte hinter sich gebracht. Es hat sich für den reibungslosen Ablauf der Prüfung als entscheidend erwiesen, dass die von Lohnkonzepte gelieferten Vertrags- und Dokumentationsunterlagen unverändert und vollständig vorliegen. Sollte es dennoch zu Rückfragen kommen, so stellen wir den Kontakt zu spezialisierten Steuerberater und Rechtsanwälten her, die evtl. entstandene Missverständnisse aufklären.
Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen für Lohnoptimierungen?
Im Wesentlichen sind die Entgeltbausteine im EStG §§ 3, 8, 22 und 40 verankert. Es gibt jedoch zusätzlich eine Reihe von Urteilen und Durchführungsrichtlinien, die unsere Experten ständig für Sie sichten und auf die rechtssichere Anwendung hin verifizieren. Das Sozialrecht knüpft über §§ 14, 17 SGB IV i.V.m. § 1 SvEV an.
Was ist der Unterschied zwischen Sachbezügen und Barzuschüssen?
Sachbezüge sind keine Geldleistung und dürfen auch nicht als solche eingesetzt werden, Barzuschüsse schon. Die rechtssichere Anwendung der verschiedenen Bausteine erklärt Ihnen Ihr Lohnkonzepte Fachberater.
Dürfen alle Entgeltbausteine der Wandlung aus Bruttolohn unterzogen werden?
Nein, dies wäre z.T. steuer- und sozialabgabenschädlich. Die rechtssichere Anwendung der verschiedenen Bausteine erklärt Ihnen Ihr Lohnkonzepte Fachberater.
Warum werden in der Regel nur 15 Wertschecks / Einkaufsgutscheine eingesetzt, der Monat hat doch mehr Arbeitstage?
Sie dürfen pro Arbeitstag, an dem sich Ihr Arbeitnehmer im Unternehmen befunden hat, einen Wertscheck einsetzen – also auch mehr als 15 Stück pro Monat. Dabei entsteht allerdings eine Aufzeichnungspflicht mit erheblichem Mehraufwand. Der Gesetzgeber hat eine Pauschalisierung von 15 Schecks für Arbeitnehmer zugelassen, die regelmäßig eine 5 Tage Woche haben. Dadurch ist es nicht mehr notwendig Urlaub, Krankheit, oder sonstige Abwesenheit des Arbeitnehmers zu dokumentieren. Für Arbeitnehmer, die regelmäßig weniger als 5 Tage die Woche im Unternehmen sind, werden pro fehlendem Arbeitstag 3 Stück Wertschecks abgezogen.